Beratungsfelder

Unternehmensverfassung (Family Business Governance)

Familienunternehmen schöpfen ihre besondere Kraft aus der Verbindung von Familie und Unternehmen. Doch diese besondere Stärke kann sich auch als Risiko für den Fortbestand des Unternehmens erweisen.

Die in Gesellschaftsverträgen und anderen Regelungen etablierte Unternehmensverfassung muss individuell für die Familie und das von ihren Mitgliedern gewünschte Verhältnis zum Unternehmen erarbeitet sein, damit die beiden Bereiche Familie und Unternehmen sich dauerhaft wechselseitig stärken und nicht behindern. Für den Erhalt des Familienunternehmens ist es von entscheidender Bedeutung, dass sich mehrere Familiengesellschafter auf gemeinsame Werte, Ziele, Rollenvorstellungen und Umgangsregeln verständigen und dass an den Schnittstellen zum Familienunternehmen genau dazu passende rechtliche Strukturen für Führung und Aufsicht durch die Inhaberfamilie herrschen. Das gilt besonders, wenn der Gesellschafterkreis in der Generationenfolge weiter wächst.

Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, die individuellen Werte, Ziele, Rollenerwartungen und Umgangsregeln ihrer Unternehmerfamilie zu finden und in passgenaue rechtliche Regelungen für das Unternehmen umzusetzen. Letzteres impliziert meist die Einrichtung von Beirats- oder Aufsichtsratsgremien und die Feinjustierung der Machtbalance zwischen den Unternehmensorganen im Gesellschaftsvertrag, den Geschäftsordnungen und durch Berichts- und Informationsregelungen.

Oft begleiten wir auch die weitere Entwicklung der Unternehmensverfassung im juristischen Bereich weiter.

Für die in vielen Fällen sinnvollerweise vorgelagerte Erarbeitung von Familienstrategien und Familienchartae arbeiten wir auf Wunsch mit darauf spezialisierten Beratern zusammen.

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