Stiftungswesen

Wir beraten Sie dazu, ob sich Ihre Vorstellungen bestmöglich durch die Gründung einer Stiftung verwirklichen lassen. In der Ausprägung als Familienstiftung bieten Stiftungen die Möglichkeit, einerseits die Unabhängigkeit und den Fortbestand des Unternehmens unabhängig von Gesellschafterwechseln zu sichern und andererseits die finanzielle Versorgung der Familie sicherzustellen.

Ist die finanzielle Versorgung der Familie nicht primäres Anliegen, kann mit der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung nicht nur ein größeres Vermögen oder Unternehmen dauerhaft erhalten werden, sondern dieses – steuerbegünstigt – auch für die Zukunft vielfältigen gemeinnützigen Zwecken gewidmet werden.

Wir beraten außerdem zu alternativen Stiftungsmodellen wie Treuhandstiftungen, Stiftungen & Co. KG und Doppelstiftungsmodellen sowie grundsätzlich dazu, ob auch ausländische Stiftungsrechtsordnungen einbezogen werden sollten.

Stiftungsmodelle können sich als Nachfolgeinstrument gerade als Alternative zur Dauertestamentsvollstreckung, aber auch gerade vor dem Hintergrund des geltenden Erbschaftsteuerrechts unter Liquiditätsgesichtspunkten, anbieten.

Dabei beschränkt sich unsere Beratung nicht auf die Gründung einer Stiftung, sondern nimmt auch das „Leben“ der Stiftung in den Blick. Dazu gehört etwa eine von Anfang an langfristig ausgerichtete Governance-Struktur, die auch die Nachfolgefrage in den Stiftungsorganen antizipiert, oder stiftungsrechtliche Fragen der Stiftung selbst, etwa im Hinblick auf ein im Laufe der Zeit verändertes rechtliches und wirtschaftliches Umfeld.

Gerade im Stiftungsrecht verbietet sich jeder schematische Ansatz. Denn viele rechtliche Fragen sind nicht abschließend geklärt, und die Entscheidung, „stiften zu gehen“, ist nicht revidierbar. Wir verfügen über die Erfahrung und das Wissen zur maßgeschneiderten Gestaltung und zum dauerhaften Erhalt tragfähiger Stiftungslösungen im Sinne des Stifters.

Referenzen

  • Gutachten für Familienstiftung zur Inanspruchnahme eines ehemaligen Organmitglieds wegen Pflichtverstößen und Entlastungsmöglichkeiten (Schadensvolumen EUR 20 Mio.).
  • Beratung und Begutachtung von Satzungsänderungen einer größeren unternehmensverbundenen Stiftung.
  • Großaktionär eines börsennotierten Familienunternehmens zur Errichtung einer oder mehrerer gemeinnütziger Stiftungen im Zuge der Nachfolgeplanung (erbschaftsteuerlicher Großerwerb > EUR 90 Mio.)
  • Errichtung gemeinnütziger Stiftung von Todes wegen (Montanindustrie, Umsatz rund EUR 65 Mio.)
  • Stiftungskonzeption und Erbregelung für Familienunternehmen (Baustoffhersteller) in der Rechtsform einer GmbH
  • Stiftungskonzeption zur Reduktion des Doppelbesteuerungsrisikos mit US-Nachlassteuer und deutscher Erbschaftsteuer eines Familienaktionärs mit beiden Staatsangehörigkeiten
  • Stiftungskonzeption, vorweggenommene Erbfolge einschl. Gesellschafts- und Poolvertrag, Erbregelungen für Familienunternehmen der Fleischindustrie (Vater – Sohn) (Umsatz ca. EUR 1,5 Mrd.)
  • Beratung unternehmensverbundener gemeinnütziger Stiftung zu Ausschüttungsverhalten im Hinblick auf steuerliche Vorgaben aus Gemeinnützigkeitsrecht
  • Stiftungskonzeption wg. ausländischer Gesellschafter-Erbin (stille Reserven) (Haustechnikbranche)
  • Beratung der Stifterfamilie und der Stiftungsorgane in Rechtsstreitigkeiten mit pflichtwidrig handelnden Organmitgliedern und Geschäftsführern im Rahmen einer sog. unternehmensverbundenen Doppelstiftung (Maschinenbau, EUR 100 Mio. Umsatz)
  • Beratung des Stiftungsvorstands einer gemeinnützigen Stiftung bei Streitigkeiten um Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds
  • Umfangreiches Gutachten zur Zulässigkeit der Veräußerung eines von zwei Familienstiftungen gehaltenen Handels- und Maschinenbauunternehmens (Umsatz ca. EUR 300 Mio., GmbH & Co. KGen)
  • Stiftungs- und Nachfolgekonzeption für inhabergeführtes Backwarenunternehmen und Inhaber mit gemeinnützigen Interessen
  • Beratung zu u.a. stiftungsrechtlichen Restitutionsfragen und zur Revidierbarkeit von Nachfolgeregelungen für eine gräfliche Familie
arrow_upward