Gesellschaftsrechtliche Sonderprojekte und Organberatung

Wir beraten zu ausgewählten gesellschaftsrechtlichen und stiftungsrechtlichen Sonderprojekten. Die dabei auftretenden Fragen sind oftmals von Gesetzgeber, Rechtsprechung und Wissenschaft nicht abschließend geklärt und erfordern daher gleichermaßen juristische Kreativität wie wissenschaftliche Präzision. Mit diesen Werkzeugen erarbeiten wir tragfähige Lösungen auch in juristisch nicht erschlossenen Bereichen, die für die Interessen unserer Mandanten Mehrwert stiften.

Schwierige Gesellschafter- und Hauptversammlungen begleiten wir persönlich und konstruktiv.

Referenzen

  • Beratung des Kuratoriums einer unternehmensverbundenen Stiftung (EUR 110 Mio. Umsatz) zu Organpflichten und Nachfolge im Organ nach Ableben des Stifters
  • Gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Beratung der Haupteignerfamilien sowie von Vorstand und Aufsichtsrat eines börsennotierten (amtlicher Handel, MDAX) Unternehmens der Bauchemiebranche (Umsatz ca. EUR 220 Mio.) einschließlich Vorbereitung und Betreuung von Hauptversammlungen, M&A, Umwandlungen.
  • Vorbereitung und Betreuung von Hauptversammlungen eines börsennotierten (amtlicher Handel) Unternehmens der Beschlagbranche (Umsatz ca. EUR 690 Mio.).
  • Gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Organberatung, Vorbereitung und Betreuung von z.T. kritischen Hauptversammlungen eines börsennotierten (amtlicher Handel) Unternehmens, Zulieferer für Hersteller von Schienenfahrzeugen (Umsatz ca. EUR 500 Mio.)
  • Gesellschaftsrechtliche Beratung von Mehrheitseigner, Vorstand und Aufsichtsrat eines im Freiverkehr börsennotierten Kunsthandelshauses einschließlich Vorbereitung und Betreuung von Hauptversammlungen und Implementierung MarktmissbrauchsVO
  • Vorbereitung und Betreuung der Hauptversammlung eines als AG organisierten Weinhandelsunternehmens (Umsatz ca. EUR 450 Mio.)
  • Beratung und Begleitung eines Gesellschafters eines großen Familienunternehmens (Maschinenbau, mehrere Mrd. Umsatz) bei Gesellschafterversammlung wg. Besetzung Gesellschaftergremium
  • Beratung von Handelsunternehmen nach Kauf von Unternehmensgruppe zur späteren Einbeziehung von Verkäufern in Sanierungsvereinbarung (Sicherheitenvolumen EUR 10 Mio.)
  • Company Secretary (sog. „Beirat”), eines Medizintechnikunternehmens (Umsatz ca. EUR 14 Mio.)
  • Schriftführer im Aufsichtsrat einer SE (Chemiebranche) (Umsatz ca. EUR 260 Mio.)
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