Beratungsansatz

Den Besonderheiten des Familienunternehmens, das sich durch die enge Verbindung von Familie und Unternehmen auszeichnet, werden wir durch einen ganzheitlichen Beratungsansatz aus einer Hand gerecht. Dieser bewährt sich auch, wenn statt der Familie eine Stiftung Unternehmensinhaber ist.

In rechtlicher Hinsicht bezieht dieser Ansatz außer den gesellschaftsrechtlichen Aspekten ebenso die erb- und familienrechtlichen Regelungen ein. In steuerlicher Hinsicht wird in Abstimmung mit den ständigen Beratern Optimierungspotential genutzt und den sich wandelnden Rahmenbedingungen Rechnung getragen. Nachhaltige organisatorische Gestaltungen haben aber Vorrang vor kurzfristigen steuerlichen Erwägungen.

 

Das Vermögen unserer Mandanten betrachten wir stets in seiner Gesamtheit. Neben der Beratung zu unternehmerischen Fragen strukturieren wir das Privatvermögen und entwickeln Lösungen für Stiftungen und Family Offices.

Unsere Beratung berücksichtigt schließlich stets die organisatorischen, wirtschaftlichen und psychologischen Implikationen. Mit den anderen Beratern, insbesondere den ständigen steuerlichen Beratern und Wirtschaftsprüfern, unserer Mandanten arbeiten wir vertrauensvoll und eng zusammen. In unseren Tätigkeitsfeldern, besonders im Bereich der Nachfolgeplanung sowie bei Rechtsform- und Umstrukturierungsmaßnahmen, verfügen wir über steuerliches Spezialwissen, das sich optimal mit der Kompetenz und genauen Sachverhaltskenntnis der ständigen steuerlichen Berater unserer Mandanten ergänzt.

 

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