Unsere Beratung hat stets sowohl die betriebliche als auch die private Vermögenssphäre unserer Mandanten im Blick. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Gestaltungen, die Haftungs- und Liquiditätsrisiken aus der betrieblichen von der privaten Sphäre fernhalten und umgekehrt. Dazu gehören etwa passende ehevertragliche Regelungen – besonders auch im internationalen Kontext – und der Abbau von persönlichen Verpflichtungen für betriebliche Risiken, z.B. durch eine geeignete gesellschaftsrechtliche Struktur.

Wir beraten außerdem zur gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Strukturierung und zur Nachfolge in größere private Vermögen einschließlich der Einrichtung von Family Offices und Stiftungen. Über einen besonderen Erfahrungsschatz verfügen wir bei der Beratung von Traditionsvermögen, insbesondere des historischen Adels.

Da sich die Haftungsgefahr für Personen in Leitungsfunktionen von Unternehmen in jüngerer Zeit massiv erhöht hat, entwickeln wir für Mandanten aus diesem Kreis rechtzeitig passgenaue Modelle zum Schutz des Privatvermögens vor dem unerwünschten Zugriff Dritter („Asset Protection“).

Referenzen

  • Gestaltungen zum Schutz des Privatvermögens vor Haftungsrisiken aus der beruflichen Sphäre (Asset Protection) für haftungsgefährdete Person (Vorstandsvorsitzender einer Bank)
  • Begleitung einer Unternehmerfamilie bei Überlegungen zur Einrichtung eines Family Office in verschiedenen Gestaltungsmodellen
  • Beratung zu Ehevertrag nach deutschem und englischem Recht für Unternehmer bei Eheschließung in England mit russischer Ehefrau
  • Beratung zu Ehevertrag nach deutschem und englischem Recht für Unternehmensnachfolgerin bei Eheschließung mit fränzösischem Ehemann mit Wohnsitz in England
  • Überarbeitung Schenkungsverträge und Regelung der Vermögensverwaltungsbefugnisse sowie Erbverträge für vermögende Privatperson mit umfangreichem Auslandsvermögen mit Ehepartner und Kindern (ca. EUR 17 Mio. Privatvermögen)
  • Beratung zu Ehevertrag nach deutschem und australischem Recht für in Australien lebende Gesellschafterin eines Familienunternehmens bei Eheschließung mit Australier
  • Nachfolgeregelung, Wiederherstellung und Sicherung der Primogeniturerbfolge für eine gräfliche Familie mit land- und forstwirtschaftlichem, gewerblichem und Wertpapiervermögen und 4 Gesellschaftern in der aktiven Generation
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