Konfliktlösung in Familiengesellschaften und Stiftungen

Unser Beratungsansatz zielt grundsätzlich darauf ab, Streitigkeiten von vorneherein durch passgenaue und vorausschauende Gestaltungen insbesondere in Gesellschaftsverträgen und Satzungen zu vermeiden.

Andererseits gehören Konflikte zum Leben – auch fast jedes Familienunternehmens – und sollten nachhaltig gelöst werden. Denn schwelende Streitigkeiten im Eignerkreis können die Zukunft eines Unternehmens massiv gefährden.

Mit dem nötigen Einfühlungsvermögen, aber auch der erforderlichen Durchsetzungskraft setzen wir uns im Interesse unserer Mandanten für die Lösung von größeren und kleineren Gesellschafterkonflikten ein. Auch insoweit arbeiten wir ganzheitlich und systematisch und analysieren zunächst gründlich die rechtliche Ausgangssituation und die Interessen aller Beteiligten, bevor wir hierauf aufbauend ein strategisches Vorgehen zur Konfliktlösung erarbeiten. Außer Vergleichsmöglichkeiten beziehen wir dabei Maßnahmen gerichtlicher Rechtsdurchsetzung und in geeigneten Fällen Überlegungen zur Medienwirksamkeit ein.

Gerade in juristisch unerschlossenen Grenzbereichen, wie sie etwa weite Teile des Stiftungsrechts darstellen, können wir unsere Argumentationskraft und juristische Kreativität ganz zum Wohle unserer Mandanten einsetzen.

Referenzen

  • Beratung der Stifterfamilie und der Stiftungsorgane in Rechtsstreitigkeiten mit pflichtwidrig handelnden Organmitgliedern und Geschäftsführern im Rahmen einer sog. unternehmensverbundenen Doppelstiftung (Maschinenbau, ca. EUR 100 Mio. Umsatz)
  • Beratung des Stiftungsvorstands einer gemeinnützigen Stiftung bei Streitigkeiten um Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds
  • Beratung der Kindergeneration in Konflikt mit Verwandten um Erbvertrag mit Vater (ca. EUR 30 Mio. Privatvermögen)
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